54 AGR aktuell 2024/72 | Aktion Gesunder Rücken e. V. Der Marburger Bund Bundesverband merkt in seiner Stellungnahme an: „Laut Gesetzesbegründung soll dies dazu führen, dass Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V auf die – zuvorderst medikamentöse – Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen umgeschichtet werden. Dies ist aus unserer Sicht zur Erreichung der gewünschten Ziele kontraproduktiv. § 20 SGB V mit seiner ausdrücklichen Präventionsorientierung war bei seiner Einführung gerade als Gegenpol zu einer rein arzneimittelorientierten Medizin gedacht und hat sich in der Umsetzung bewährt. Er wurde seitdem durch eine Reihe zertifizierter und von den Krankenkassen geprüfter Angebote, die gerade die genannten Lebensstilfaktoren unabhängig von privaten Verhältnissen und dem sozioökonomischen Status positiv beeinflussen, mit Leben gefüllt. Investiert man das bisher hierfür aufgewendete Geld stattdessen in eine medikationsorientierte Prävention, werden diese Angebote nicht mehr durch die Krankenkassen finanzierbar sein und etablierte Formate, die von den Versicherten auch angenommen werden, wegfallen. Eine solche Verschiebung ist durch nichts zu rechtfertigen.“*3 Der jetzige Gesetzentwurf berücksichtigt nicht, dass Verhaltens- und Verhältnisprävention jedes Einzelnen die (Herz-)Gesundheit nachhaltig stärkt und erhält. Der BdR sieht es daher als sinnvoll an, die bereitstehenden Gelder für die Präventionskurse weiter in der bisherigen Höhe zur Verfügung zu stellen und keine Kürzungen zugunsten von Medikamenten vorzunehmen. Medikamente sind hilfreich und gut, aber sie sollten nicht die erste Wahl bei der Gesundheitsvorsorge sein. Hierfür setzen wir uns ein. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: bdr-ev.de/service/aktuelles Beste Grüße aus Hannover Gudrun Ruggeri Quellen Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit. Gesetz- und Rentenentwurf zum Download: https:/www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/ghg.html *1 Stellungnahme der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit — Entwurf eines Gesetzes der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz — GHG). https:/ www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_ Verordnungen/Stellungnahmen_WP20/GHG/bvpg_stellungnahme_refe_ghg.pdf *2 Stellungnahme der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. Juni 2024: https:/www.kbv.de/html/70574.php *3 Stellungnahme des Marburger Bund Bundesverbandes zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG). https:/www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_ Verordnungen/Stellungnahmen_WP20/GHG/marburger_bund_ stellungnahme_refe_ghg.pdf Stellungnahme des BdR e.V. unter Service. https:/bdr-ev.de/ service/aktuelles/aktuelles/ Gudrun Ruggeri, Leiterin der BdR-Geschäftsstelle Vor der Corona-Pandemie galten Online-Formate in der Aus-, Fort- und Weiterbildung fast noch als Exoten. Als dann zwischen 2020 und 2022 Schulen und Hochschulen, nach einer kurzen Zeit der Schockstarre, auf Online-Formate umstellen mussten, zogen auch andere Bildungseinrichtungen schnell nach mit Online-Angeboten. Was zunächst als Übergangslösung gedacht war, ist dabei, sich im Bildungsmarkt zu etablieren. So nutzten Ende 2022 bereits 16 Prozent der Bevölkerung in Deutschland Online-Formate Online versus Präsenz – Welches Ausbildungsformat ist sinnvoll? Christian Kunert I BdR-Stützpunkt Hamm, Geschäftsführer der Akademie für Prävention & Fitness GmbH, Inhaber KunertGesundheit, Dozent an der IST Hochschule (Gesundheitsmanagement und Prävention)
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