AGR aktuell Ausgabe 72

33 Neues aus der Verhältnisprävention AGR aktuell 2024/72 | Aktion Gesunder Rücken e. V. 25 Prozent Bewegen. „Und wenn sitzen, dann so beweglich, wie möglich“, empfehlen Experten. Mehr als 25 Jahre Erfahrung Als Spezialist in diesem Segment des Bürofachhandels gilt die bayerische Firma Aeris, die seit fast 30 Jahren ausschließlich selbstentwickelte, bewegungsfördernde Produkte in ihrem Portfolio führt. Darunter auch den beweglichsten Stuhl der Welt, den innovativen, AGR-zertifizierten 3D-Aktiv-Stuhl Aeris Swopper. Er bringt in puncto Bewegungsförderung am Arbeitsplatz schon „die halbe Miete“: solide, langlebig und nachhaltig in Deutschland nach Manufakturart gebaut, mit wissenschaftlich belegten Effekten für Muskulatur, Bandscheiben, Durchblutung und Produktivität. Große Auswahl für die Gestaltung Höhenverstellbare Schreibtische, Stehsitze, eine Aktiv-Stehmatte mit „Waldboden- Feeling“, high-tec-ausgestattete ergonomische Arbeits- und Konferenzstühle, stylische Loungesitze mit wohltuenden Bewegungsfunktionen: Aeris kann Bewegung im Büro aus dem Effeff und bietet eine riesige Auswahl an Modellen, Varianten und Farben für alle denkbaren Einsatzbereiche in Office, Home- Office und im privaten Bereich. Internationale Fachhandelspartner, Beratung vor Ort und direkt bei Aeris sowie ein leistungsstarker Online-Shop machen es Unternehmern, Selbstständigen und Privatpersonen weltweit leicht, die guten Vorsätze schnell und unkompliziert umzusetzen. Rückenschmerzen gelten schon lange als Volkskrankheit und es gibt vielfältigste Gründe und Ursachen dafür. Wenigstens gegen die, die auf zu langes und starres Sitzen zurückzuführen sind, kann man leicht aktiv und unaufwändig etwas tun. Die Arbeitskraft der Ärzte und Therapeuten wird umso dringender für alle anderen Fälle benötigt. Aeris hält das Kompetenz-Monopol für Bewegung im Büro und bietet ein breites Portfolio an Produkten, die als Einzelstück oder im Set gesundheitsfördernd wirken: zum Beispiel der Doppel-Schreibtisch Aeris Office Desk, der Aktiv-Stuhl Aeris Swopper und die Aktiv-Stehmatte Aeris Muvmat. Alles zusammen macht aus einem Arbeitsplatz einen Bewegungsraum. Deutsches Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG Zweiter Abschnitt, Pflichten des Arbeitgebers, § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Um- stände zu treffen, die Sicherheit und Ge- sundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erfor- derlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesund- heitsschutz der Beschäftigten anzustreben. Zweiter Abschnitt, § 4 Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die phy- sische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering- gehalten wird; 2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu be- kämpfen; 3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygie- ne sowie sonstige gesicherte arbeitswis- senschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. ' Kontaktinformationen Aeris GmbH Presse & Öffentlichkeitsarbeit Sabine Krietemeyer 85540 Haar bei München Tel.: +49 89 900506-43 presse@aeris.de www.aeris.de Bewegung ist heute State-of-the-Art für gesundes, leistungsstarkes Arbeiten im Büro. V. l.: 3D-Stuhl-Klassiker Aeris Swopper, 3D-flexibler Bürostuhl Aeris 3Dee, Aktivstehsitz Aeris Muvman.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ2Mzcy