AGR aktuell Ausgabe 72

Neues aus der Verhältnisprävention 32 AGR aktuell 2024/72 | Aktion Gesunder Rücken e. V. >> Bewegung bringt Win-win ins Büro Geht’s dem Einzelnen gut, profitiert auch das Unternehmen Nach Informationen der Aeris GmbH Der Handlungsbedarf ist groß. Nicht nur in Deutschland. Belgiens Arbeitsminister hat Anfang des Jahres eine Initiative für ein „Gesetz gegen Rückenschmerzen“ gestartet, die dem Thema die gleiche Bedeutung zuweist wie dem Erkrankungsrisiko am Arbeitsplatz beim Umgang mit krebserregenden Stoffen. Das Ziel der Initiative liegt in der Prävention. Hier wie dort sind die Arbeitgeber seit jeher verantwortlich für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Jetzt aber sollen sie verpflichtet werden, diese Verantwortung wirklich ernst zu nehmen und durch Risikoanalysen Schwachstellen, Risikopotenziale und Ansatzpunkte zur Verbesserung zu definieren. Herkömmliche Büros tragen eine Mitschuld Das heißt aber nichts anderes, als dass traditionell eingerichtete Büros speziell auf ihre Rückenfreundlichkeit untersucht werden müssen. Offenbar sind sie in hohem Maße mitverantwortlich für die Gründe, die zu dieser Gesetzesinitiative geführt haben. Heißt das, dass herkömmliche Büros krank machen? Eindeutig: ja. Wissenschaftliche Studien belegen schon länger, woran das liegt: Es ist der Mangel an Bewegung und das lange Stillsitzen. Auch gut gemeinte Polster und Lehnen haben die Betriebe letztendlich in die Misere hineinschliddern lassen. Früher gab es eben keine Alternativen. Und die Ergonomie befasste sich hauptsächlich mit Normen und Abstandsmessungen zwischen Tisch und Stuhl, Auge und PC etc. Bewegung war lange Zeit kein Thema im Büro. Es wird Zeit zum Umdenken Längst aber gibt es in der Bürowelt kein Erkenntnisproblem mehr, sondern nur noch ein Umsetzungsproblem. Am Gewohnten festzuhalten ist bequemer, einfacher und oft auch kostengünstiger, als Weiterentwicklungen im Bereich der Verhältnis- und Verhaltensprävention umzusetzen, wie es das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich fordert. Diese Anforderung zu vernachlässigen, ist aber wenig wertschätzend für die Arbeitnehmer und am Ende auch nicht weitblickend für das Unternehmen. Wird das Gesetz in Belgien ratifiziert, kann man dort für diese Bequemlichkeit und Vernachlässigung der Fürsorgepflicht verklagt werden! Unternehmen können sofort handeln So weit muss es nicht kommen! Man kann inzwischen sehr viel tun. Der Markt bietet heute eine große Bandbreite an bewegungsfördernder Büroausstattung. In Deutschland stehen dabei zurzeit das betriebliche Gesundheitsmanagement und die Corporate-Health-Idee im Mittelpunkt. Beides getrieben von der Erkenntnis, dass gesunde Mitarbeiter, die sich wohl fühlen, stärker motiviert sind, kreativer und leistungsfähiger arbeiten, seltener fehlen und damit umso wertvoller und kostengünstiger für das Unternehmen sind. Eine klassische Win-win-Konstellation. Das A & O: Bewegungsförderung Was muss man also tun? Für mehr Bewegung im Büro sorgen. Wer nicht radikal seine konventionelle Büro-Landschaft in ein aktives Büro verwandeln möchte, kann auch mit kleinen, leicht umsetzbaren Schritten starten. Zum Beispiel mit der Umgestaltung einzelner Arbeitsplätze. Es gibt Bürostühle, die Bewegung fördern. Sie sind einfach auszutauschen. Und es gibt höhenverstellbare Schreibtische, die den empfohlenen Wechsel von Sitzen und Stehen fördern. Die Mindest-Grundformel lautet: 50 Prozent Sitzen, 25 Prozent Stehen, 96,7 Millionen Fehltage gibt es in Deutschland pro Jahr aufgrund von Rückenschmerzen. Noch vor circa zehn Jahren waren es mit circa 40 Millionen weniger als die Hälfte! Die dadurch bedingten Produktionsausfallkosten beliefen sich laut Krankheitskostenstatistik 2022 auf 12,4 Milliarden Euro für die deutsche Wirtschaft. Und das ist nur die wirtschaftliche Seite der „Medaille“. Die Schicksale der Betroffenen und die Kosten im Gesundheitssystem für Operationen, Reha etc. sind da noch nicht einmal erfasst.

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