agr-aktuell-66

Berichte aus den Verbänden 64 AGR aktuell 2021/66 | Aktion Gesunder Rücken e. V. >> Bildgestützte Therapie: Selektivvertrag zu HWS und LWS Ziel: Verbesserung der Therapie bei subakuten und chronischen Rückenschmerzen Janosch Kuno, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dr. Johannes Flechtenmacher Nach mehrmonatigen intensiven Verhand- lungen ist es uns gelungen, mit der Tech- niker Krankenkasse einen bundesweiten Selektivvertrag zur bildgestützten Therapie bei radikulären Symptomen der Halswirbel- säule (HWS) und Lendenwirbelsäule (LWS) zu finalisieren. Dr. Johannes Flechtenmacher erläutert, worum es bei dem Vertrag geht. Janosch Kuno: Herr Dr. Flechtenmacher, beschreiben Sie den Vertrag einmal mit Ihren eigenen Worten. Dr. Flechtenmacher: Der Selektivvertrag zur bildgestützten Therapie bei radikulären Sym- ptomen der Halswirbelsäule und Lendenwir- belsäule soll eine Optimierung der Behand- lung bei subakuten und chronischen Rücken- schmerzen bei Patienten bewirken. Die Betroffenen haben meist Schmerzen, die zunächst noch konservativ mit Physiothera- pie und Medikamenten behandelt werden können. Wenn diese Maßnahmen nicht aus- reichen, kann zusätzlich eine bildgesteuerte Injektionstherapie helfen. Es handelt sich um eine risikoarme, minimalinvasive Behandlung, die einem operativen Eingriff vorzuziehen ist, wenn keine Kontraindikationen vorliegen. An wen richtet sich der Vertrag? Hauptzielgruppe des Vertrages sind Patienten, bei denen ein eindeutiges morphologisches Korrelat für ihren Rückenschmerz vorliegt. Unter diese Gruppe fallen insbesonde- re Menschen, bei denen Schmerzen und/ oder neurologische Defizite aufgrund einer vertebragenen Nervenwurzelkompression be- stehen, oder Patienten, bei denen die Schmer- zen auf eine Arthrose der Wirbelgelenke bzw. eine Sakroiliitis zurückzuführen sind und die auf eine konservative Therapie nur unzurei- chend ansprechen. Grundlage der Ein- und Ausschlusskriterien bilden somit die Leitlinien „S2K – Spezifischer Kreuzschmerz“, „S2K – Zer- vikale Radikulopathie“, „S2K – Konservative, operative und rehabilitative Versorgung von Bandscheibenvorfällen mit radikulärer Sym- ptomatik“ und die S3-LL-Leitlinie „Nationale Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz“. Was ist das Ziel? Ziel ist es, bei dieser definierten Patienten- gruppe Schmerzfreiheit und Funktionsfähig- keit schnell wieder zu erreichen. Sekundär soll der Gebrauch von Schmerzmedikamenten reduziert und die Zeiten der Arbeitsunfähig- keit verkürzt werden. Operative Maßnahmen sollen zudem abgewendet werden. Welche Voraussetzungen müssen bestehen, um mitzumachen? Die Patienten müssen bei der Techniker Krankenkasse versichert sein. Die ärztlichen Leistungserbringer müssen Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Neuro- chirurgie sein und über eine GKV-Zulassung verfügen. Als Privatarzt ist eine Teilnahme nicht möglich. Neben einem vollständigen Profil auf www.orthinform.de sollte der Teilnehmer bildgestützte Interventionsmöglichkeiten anbieten können und/oder eine Kooperation mit Radiologie, Schmerztherapie, Neurologie haben. Zur Vorbereitung muss das E-Learning- Modul „Bildgestützte InterventionenWS“ bzw. ein Webinar absolviert werden. Welche Vorteile ergeben sich für Teilnehmer? Der Selektivvertrag basiert auf evidenzba- sierten Therapiekonzepten und bietet ein leistungsgerechtes Honorar außerhalb der Budgetgrenzen. Welche Vorteile ergeben sich für Patienten? Der Patient profitiert von einer wissenschaft- lich fundierten Vorgehensweise bei definier- ten Krankheitsbildern. Wie funktioniert die Umsetzung in die Praxis? Die Ein- und Ausschlusskriterien sollen mög- lichst früh überprüft werden. Insbesondere, wenn die Einschlusskriterien durch eine be- reits abgeschlossene Behandlung oder durch Voruntersuchungen, die der Vertragsteilnah- me des Versicherten unmittelbar vorgelagert sind, bereits dokumentiert sind. Nach Identifi- kation von Patienten erfolgt eine intensivierte Anamnese. Wenn dann die Indikation gestellt wird, ggf. Übernahme in den Selektivvertrag. Der Patient wird dann mithilfe eines sehr einfachen Online-Tools eingeschrieben. Die Abrechnung und das Honorar der erbrachten Leistungen werden im darauffolgenden Quar- tal ausbezahlt. Herr Dr. Flechtenmacher, vielen Dank für das Gespräch. ' Kontaktinformationen Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. Janosch Kuno | Pressearbeit 10623 Berlin Tel.: 030 79744455 presse@bvou.net BVOU im INTERVIEW Janosch Kuno im Gespräch mit Dr. Johannes Flechtenmacher

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