agr-aktuell-62
41 AGR aktuell 2019/62 | Aktion Gesunder Rücken e. V. Berichte aus den Verbänden Bisher war es eine klare Sache: Wer zum Bei- spiel über eine Urkunde als Physiotherapeut/ in verfügt, darf aus Sicht der Krankenkassen im Präventionsprinzip „Vorbeugung und Redu- zierung spezieller gesundheitlicher Risiken“ tätig werden und Rückenschule vermitteln, sofern er eine anerkannte Fortbildung absol- viert und sich anschließend bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) registriert hat. Ab dem 1. Oktober 2020 gilt dies nur noch für solche Fachkräfte, die innerhalb ihrer Aus- bildung oder ihres Studiengangs bestimmte Mindeststandards absolviert haben. Dazu sei insbesondere auf die Seite 68 des Leitfadens verwiesen. Konsequenz: Insbesondere Personen mit länger zurückliegenden Berufsausbildungen und Studiengängenmüssen befürchten, nicht mehr als Rückenschullehrer anerkannt zu werden. Es stellt sich auch die Frage, bzw. es besteht die Schwierigkeit, ob und wie bei lange zu- rückliegenden Berufsqualifikationen die ent- sprechenden Nachweise überhaupt noch verfügbar sind bzw. vorgelegt werden können. Aber: Es soll einen Bestandsschutz geben. Dieser Bestandsschutz wird bei allen Fachkräf- ten greifen, die bis zum 30. September 2020 im jeweiligen Handlungsfeld bereits aner- kannt sind. Die detaillierten Regelungen dazu sind auf Seite 53 des Leitfadens zu finden. Wer also noch Rückenschullehrer/in werden möchte, ohne Beeinträchtigungen durch die neuen Regelungen befürchten zu müssen, sollte dies baldmöglichst tun und sich an- schließend umgehend bei der ZPP zertifizieren lassen. Was spricht für die Fortbildung KddR- Rückenschullehrer/in? Die folgenden Punkte beziehen sich auf die anerkannte Fortbildung Rückenschullehrer/in der Mitgliedsverbände der KddR: { { Die Fortbildung ist eine Voraussetzung, um Rückenschulkurse entsprechend dem Handlungsleitfaden zum § 20 SGB V (Individualprävention) leiten zu dürfen. { { Viele Arbeitgeber verlangen von potenziel- len Mitarbeitenden die Lizenz KddR-Rücken- schullehrer/in. Die Lizenz ist personen- gebunden – daher macht man sich für den Arbeitgeber schwerer ersetzbar. { { Als Freiberufler wird man interessanter für neue Auftraggeber. { { Als Freiberufler kann man sein Einkommen steigern. (Beispielrechnung: 10 Teilnehmer bezahlen 120 Euro für den Rückenschul- kurs. Gesamteinnahmen: 1.200 Euro für 10 Stunden – entspricht nach Abzug eventueller Miet- und Gerätekosten einem Stundensatz von 80 bis 100 Euro. { { Setting: Maßnahmen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement und zur Betrieb- lichen Gesundheitsförderung gewinnen weiterhin an Bedeutung. Rückenschule am Arbeitsplatz ist dabei eine der am häufigs- ten angebotenen Maßnahmen in Unter- nehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen suchen hierfür kompetente und ausgebil- dete Partner. Eine der Voraussetzungen ist oftmals eine anerkannte Fortbildung als Rückenschullehrer/in. { { Die Teilnehmer/innen werden umfassend nach dem biopsychosozialen Modell geschult. { { Die Fortbildung bietet Möglichkeiten, die eigenen Fertigkeiten im Anleiten von Praxisbausteinen sowie im Vermitteln von Theoriethemen zu schulen. >> Für manche die letzte Chance ... Lizenz Rückenschullehrer/in Neue Regelung ab 1. Oktober 2020 Nach Informationen des Forum Gesunder Rücken – besser leben e. V. { { Die Fortbildung bietet eine Chance zur Selbstreflexion sowie Feedback durch erfahrene Seminarleiter. { { Die Teilnehmer/innen erhalten umfang- reiche Seminarunterlagen inklusive Fachbuch. { { Es handelt sich um eine von den Kosten- trägern deutschlandweit anerkannte Fortbildung. { { Die KddR als Dachorganisation setzt sich bundesweit für die Interessen der Rücken- schullehrer/innen ein. { { KddR-Rückenschullehrer/innen genießen ein hohes Ansehen. (Der Präventionsleit- faden bezieht sich explizit auf die Richt- linien der KddR). { { Die Teilnehmer/innen erhalten im Rahmen der Fortbildung Anregungen für die eigene Rückengesundheit und die allgemeine sowie rückenspezifische Fitness. Kurstermine und Kursinformationen zur Fort- bildungKddR-Rückenschullehrer/infindensich auf den Webseiten der Mitgliedsverbände der KddR. Die Mitgliedsverbände mit Links zu den Webseiten sind aufgelistet unter: www.kddr.de/mitgliedsverbande ' Kontaktinformationen Forum Gesunder Rücken – besser leben e. V. | Frank Korte 65185 Wiesbaden www.forum-ruecken.de Zum 1. Oktober 2020 soll der neue Handlungsleitfaden Prävention der GKV in Kraft treten. Dieser bringt tiefgreifende Änderungen bezüglich der Qualifikationsanforderungen mit sich, die unter anderem die Fortbildung Rückenschullehrer/in betreffen.
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